Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung. Sie findet ihre Grundlage in § 7 der Vereinssatzung.
Jedes Vereinsmitglied ist zur ordnungsgemäßen und pünktlichen Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Dies erfolgt durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats und den Einzug durch den Verein.
Bei dauerhaften Problemen bei der Abbuchung oder dem Entzug des SEPA-Lastschriftmandats, kann durch den Vorstand gegen das betreffende Mitglied Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der Vereinssatzung (bis hin zum Vereinsausschluss) eingeleitet werden.
§ 2 Änderung dieser Ordnung
Die Beitragsordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
§ 3 Beiträge
Es gelten folgende reguläre Mitgliedsbeiträge:
a. Erwachsene ab 18 Jahren 8,00/Monat
b. Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres 8,00/Monat
§ 4 Beitragszeitraum
Der Beitragssatz wird für die Mitglieds Formen a., b., monatlich erhoben.
Das Abrechnungsjahr beginnt am 01.01.. Für die Berechnung des Beitragssatzes ist der jeweils begonnene Monat ausschlaggebend.
§ 5 Verringerung der Zahlungspflicht
Vereinsmitglieder können in finanziellen Härtefällen einen Antrag auf Verringerung der Zahlungspflicht an den Vorstand stellen. Dieser Antrag ist zu begründen. Bei positiver Bescheidung des Antrages wird der Beitragssatz des betreffenden Mitgliedes in Absprache mit dem Vorstand auf einen reduzierten Beitrag festgelegt. Bei Wegfall des beantragten Grundes ist der Vorstand zu informieren und der Mitgliedsbeitrag des Mitgliedes auf den Regelsatz anzupassen. Ein anderer Grund zur Verringerung oder Aussetzung der Zahlungspflicht ist die ehrenamtliche, überproportionale, unentgeltliche Arbeit im Sinne des Vereins, beispielsweise durch das durchführen des Trainings und Managen an Spieltagen an der Seitenlinie. Hier entscheidet der Vorstand im Einzelfall mit einfacher Mehrheit.
§ 6 Begleichung des Beitrags
Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift, individuell, im jeden Monat an das Konto des Vereins eingezogen.
§ 7 Vereinsaustritt
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zulässig. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.
Wir durch die Mitgliederversammlung am 05.11.2022 beschlossen, wurde § 3 angepasst.